Die Mitgliederversammlung
beschließt, entsprechend der Satzung §5 Absatz 1, nachfolgende Beitragsordnung:
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Durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen dem Verein Kosten, die vorwiegend durch eine einmalige Aufnahmegebühr, durch Mitgliedsbeiträge, durch Spenden sowie durch Zuschüsse aufgebracht werden sollen.
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(1) | Jede natürliche Person entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 €uro. |
(2) | Jede juristische Person (Gruppe/Fraktion) entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26,00 €uro. |
(3) |
Über Anträge zur Reduzierung im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
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(1) | Jedes Mitglied
(natürliche Person) entrichtet einen monatlichen Beitrag in Höhe von 2,55 €uro. Schüler, Studenten Sozialhilfeempfänger entrichten einen monatlichen Beitrag in Höhe von 1,00 €uro. |
(2) |
Juristische Personen
entrichten einen monatlichen Sockelbeitrag von 6,20 €uro. |
(3) | Weitere juristische Personen entrichten einen an (1) und (2) angelehnten extra zu vereinbarenden Beitrag. |
(4) |
Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
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Der Mitgliedsbeitrag
kann monatlich, halbjährig oder jährlich entrichtet werden. IBAN: DE 46 1705 2000 30000 10 300 |
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Diese Beitragordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
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Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.12.2001 einstimmig beschlossen. Damit trat die Beitragsordnung vom 12.12.1998 außer Kraft. |