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- Die Auflösung einer Gemein-de gegen den Willen bedarf eines formellen Gesetzes und muss durch Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt sein.
- Die Leitlinien konkretisieren gerade diese Gründe des öffent-lichen Wohls.
- Auch untergegangene Ge-meinden können ihre Rechte aus dem Gebietsänderungsver-trag noch geltend machen.
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Bildung eines Amtes bindet die beteiligten Gemeinden und ist zu beachten. Gleichwohl schließt dies eine Vertragsänderung nicht aus. Bereits jetzt erlaubt die Ge-meindeordnung schon, dass amtsangehörige Gemeinden sich amtsübergreifend zusammen-schließen, ohne dass sie Zustim-mung der übrigen Gemeinden der betroffenen Ämter erforderlich ist.

Die Leitlinien liegen auch dem Gemeindereformgesetz vom 13.März 2001 zugrunde. Es ent-hält klare Vorgaben zur zukünf-tigen Gemeindestruktur:
- keine Gemeinden mehr
unter 500 Einwohnern
,
- Ämter mit mindestens 3 und
höchstens 6 Gemeinden,
- Auslaufen der Ämter des Mo-
dells 2 zum Ende der Kommunal-
wahlperiode,
- keine Ämter mehr mit dauerhaft
unter 5000 Einwohnern.

Das ist bereits alles bindendes Gesetz und keine Festlegung des Ministeriums des Innern.

Diejenigen, die sich vor Ort für leitbildgerechte Strukturen ein-setzen, bewahren die Zu-kunftsinteressen der Bürger und des Gemeinwesens. Diejenigen, die nur die Hände in den Schoß legen oder dazu auffordern, sich gerichtlich zu wehren, setzen vielleicht die Zukunft ihrer Gemein-de auf das Spiel.

Die Gemeindegliederungsge-setze, die der Landtag be-schließen wird, können individu-elle Lösungen für einzelne Ge-meinden kaum bereithalten. Anstelle einer freiwilligen Rege-lung auf gleicher Augenhöhe wird eine gesetzliche Anordnung ge-troffen werden.

Ich möchte die Übersendung der Broschüre zum Anlass nehmen, Ihnen allen für Ihre bisher ge-leistete Arbeit zu danken. Nur
mit Ihnen ist die Gemeindege-bietsreform im Lande zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen. Lassen Sie sich nicht entmutigen und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Gemeinde oder Ihr Amt zu suchen.

Ihr
Jörg Schönbohm"
(Hervorhebungen im Brief vom Kommentator)


So steht es schon in der Verfassung des Landes Brandenburg.


Das muss der Landtag und nicht Herr Schönbohm mit den Leitlinien tun.
... und selbst gesetzlich aufgelöste Gemein-
den gelten bei einer Klage dagegen als fortbestehend.










Das Gesetz enthält selber aber z.B. nicht die Kriterien der Umbildung von Ämtern in Großgemeinden (gesetzliche Leitlinien)!
Falsch: soll regelmäßig nicht weniger als 500 Einwohner haben.
Stimmt, steht leider drin, § 3 Abs. 1 AmtsO.
Steht auch im Gesetz, § 2 AmtsO.
Das entstammt den Leitlinien, im Gesetz heißt es unverändert, das Amt soll nicht weniger als 5000 Einwohner haben, wenn es das Amt überhaupt noch 2003 geben wird.







Wie soll das in einer Stimmung aus Resignation und Einschüchterung dauerhaft gelingen? Muss man sich diese Angriffe auf Rechtsstaat und Rechtsschutz von Gemeinden bieten lassen?




Wer will ernstlich wissen, wie die Gesetze von morgen aussehen werden. Hoffentlich haben wir dann ein mündiges Parlament und eine andere Koalition.



Noch einmal Zahlen vom Juni 2001: Neugliederungsverträge mit 31 beteiligten Gemeinden waren genehmigt (davon allein 14 Gemeinden des Amtes Friedland).
Bei 1500 brandenburgischen Gemeinden liegen jetzt Verträge für etwas mehr als 200 Gemeinden dem Ministerium vor.
Also: "Bange machen gilt nicht!"

Termine
11. August, Potsdam,
Strandbad Babelsberg
Sommerfest der Potsdamer
PDS
13. August, 18.30 Uhr, Potsdam, Haus der PDS, Alleestraße 3 Generationengespräche "Zeitzeugen der Mauer", Diskussion, anschließend Kino "Sonnenallee"
18. August, 16.00 Uhr, Fürstenwalde, Biergarten am Bürgerhaus Sommergarten mit der Schriftstellerin Gisela Karau
01. September, ab 10.00 Uhr, Strausberg, Am alten Gutshof, Prötzeler Chaussee Strausberger Friedensfest
01. September, Forst, Neiße-Wiesen 3. Forster Friedensfest
15. September, Frankfurt/Oder, Kleist-Forum Konferenz "Grenzregionen - für ein solidarisches Europa" der Fraktion GUE/NGL im europäischen Parlament
17. September, 18.00 Uhr, Senftenberg, Sparkasse Niederlausitz, Markt 2 "Europa: Grenzregion OSL - Osterweiterung. Was bringt uns das alles?" mit Dr. Helmuth Markov, MdEP


kf - Veranstaltungen
2. Halbjahr

22.September.2001
Kolloquium "11 Jahre linke Kommunalpolitik in Branden-burg", Potsdam

20./21. Oktober 2001
regionalpolitisches Wochen-ende für die Region Oderland-Spree, in Fürstenwalde Schwerpunkte:
Regionalplan/Oderlandpro-gramm
Interkommunale Zusammen-arbeit in Fragen der Schulent-wicklung, Krankenhausplanung und Abfallentsorgung

17. November 2001, 10.00 Uhr
kommunalpolitischer Tag in Luckenwalde zur
Schulentwicklungsplanung und
"Stadt-Umbau-Programm"'

15. Dezember 2001, 10.00 Uhr
Potsdam

Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes


Interesse und Bereitschaftser-klärungen für eine Kandidatur für den Vorstand des kf bitte an die Geschäftsstelle signalisieren Tel: 03338- 45 92 93 !!!

kf-Info, Nr. 08/2001 Seite 3
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